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HeliBernina AG

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die folgenden Allgemeinen Charter Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Angebots für Helikopter Charterflüge und gültig, falls nicht anders durch die Helibernina AG, im Folgenden Helibernina genannt, schriftlich festgelegt.

GELTUNGSBEREICH

Diese vertragliche Vereinbarung betrifft den Transport von Passagieren und/oder Gütern vom Ausgangsort zum Zielort, gemäss Festlegung in diesem Angebot. Helibernina behält sich das Recht vor, jegliche freie Kapazität des Helikopters, inklusive leere Teilstrecken des Fluges vor, während oder nach dem Zeitraum, für welchen der Helikopter für den Charter zur Verfügung steht, ohne Entgelt für den Charterer zu verwenden.

PARTEIEN

Falls kein früheres gegenteiliges Abkommen besteht, stellt die beidseitige Unterzeichnung dieses Angebots durch die Passagiere des Auftraggebers, sei dies persönlich oder durch die Agentur des Auftraggebers, und Helibernina, einen Transportvertrag ausschliesslich zwischen dem Kunden und Helibernina dar. Der Auftraggeber anerkennt im Namen seiner Passagiere und garantiert hiermit seine Befugnis, solch ein Einverständnis in deren Namen zu geben, dass kein Beförderungsvertrag zwischen den individuellen Passagieren des Auftraggebers und Helibernina bestehen wird, obwohl diesen ein Passagierticket durch Helibernina ausgestellt wird.

ZEITRAHMEN

Bis zur Annahme dieses Angebots und zur folgenden Erstellung eines Vertrages bleiben drei Wochen Zeit.

BESCHRÄNKUNG AUF HELIKOPTER

Dieses Angebot ist helikopterspezifisch und unterliegt demnach der Verfügbarkeit von Helikoptern.

TREIBSTOFFPREIS

Dieses Angebot unterliegt den Industrie- und anverwandten Treibstoffpreisschwankungen.

DIESES ANGEBOT SCHLIESST FOLGENDES AUS

Zuschlag für Treibstoff und Versicherung. Alle weiteren speziellen Ansprüche. Der oben angebotene Flug ist mit einem Einmanncockpit geplant. Die Einsatzzeit ist gemäss den anwendbaren Regelungen für limitierte Creweinsätze beschränkt. Sollten bestimmte Umstände oder Wechsel im Flugplan oder bei der Route auftreten, welche die maximale Einsatzzeit der Crew überschreiten, wird eine erweiterte Flugcrew benötigt und separat verrechnet. Änderungen je nach Verfügbarkeit einer zusätzlichen Crew vorbehalten.

FLUGUNTÜCHTIGKEIT DES HELIKOPTERS

Helibernina behält sich nach Ermessen des Personals von Helibernina das Recht vor, den Flug jederzeit zu verschieben oder umzuleiten oder den Auftraggeber mit einem ähnlichen Helikoptertyp zum selben Preis zu bedienen, falls der Flug wegen Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, Verstössen gegen die Neutralität eines Landes, Revolten, Bürgerkrieg, Bürgerunruhen, Krawallen, Sabotage, Streiks, Blockaden, Aussperrungen, Quarantäne, Luftpiraterie, terroristischen Aktionen, Requirierung, Konfiszierung, Enteignung, Beschlagnahme, Wetterverhältnissen oder anderen durch höhere Gewalt verursachten Gründen jeglicher Art, technischen Gründen, Beschlagnahme oder ähnlichen Massnahmen, Helikopterunfällen oder aufgrund anderer Faktoren, über welche Helibernina keine Kontrolle hat, oder falls die Sicherheit der Passagiere oder der Helikoptercrew begründet als gefährdet eingestuft werden kann, nicht mit dem offerierten / gebuchten Helikopter ausgeführt werden kann. Falls nicht als zwingende (unerlässliche) Rechtsvorschrift festgelegt, ist Helibernina für Schaden oder Verlust infolge oder durch direkte oder indirekte Einwirkung der oben erwähnten Umstände nicht verantwortlich. Falls das oben Erwähnte vor der ersten Teilflugstrecke, welche in diesem Angebot aufgeführt ist, geschieht und keine passende Lösung gefunden werden kann, behält sich Helibernina das Recht vor, die Buchung zu annullieren. In diesem Fall schreibt Helibernina dem Charterer den dem betreffenden Flug entsprechenden Betrag minus alle schon getätigten Ausgaben gut. Falls das oben Erwähnte unterwegs passiert, werden jegliche Kosten, die durch solche Änderungen oder Verspätungen entstanden sind, separat verrechnet und müssen vom Kunden bezahlt werden, ausgenommen die Kosten für die Reparatur des Helikopters, aber einschliesslich der Kosten für die Organisation eines anderen Helikopters. Wenn alle bereits entstandenen Kosten (einschliesslich aller Positionierungsflüge zurück zur Heimbasis) und Ausgaben kleiner als der Betrag für den betreffenden Flug sind, muss Helibernina dem Charterer den entsprechenden Differenzbetrag gutschreiben. Helibernina haftet nicht für allfällige Schäden am Kunden oder dessen Passagiere, welche durch eine solche Verzögerung entstanden sind.

EINREISE- UND EINFUHRDOKUMENTE FÜR PASSAGIERE UND FRACHT

Alle Passagiere müssen die Bestimmungen (z.B. Einreise, Zoll, Landwirtschaft, usw.) jeder Destination erfüllen. Die Passagiere müssen über einen gültigen Reisepass und wo nötig über ein Visum verfügen. Helibernina übernimmt absolut keine Verantwortung bei NichtErfüllen der Bestimmungen durch den Passagier/die Passagiere. Sollten Zuschläge, Gebühren, Strafen oder Ähnliches aufgrund von Nicht-Erfüllen der Erfordernisse entstehen, werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt. Helibernina übernimmt absolut keine Verantwortung bezüglich Visumserfordernissen von Passagieren. Sollte es zu irgendwelchen Abgaben durch nicht vorhandene erforderliche Einreisedokumente von Passagieren oder Fracht kommen, werden diese Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt

BEZAHLUNG

Der Kunde erledigt die Zahlung gemäss den oben erwähnten Zahlungsbedingungen mittels Banküberweisung auf das folgende Bankkonto: Heli Bernina AG: Graubündner Kantonalbank, CH-7001 Chur, (CHF), Swift Code GRKBCH2270A, IBAN: CH37 0077 4410 1578 1620 0. Alle gängigen Kreditkarten werden für Zahlungen akzeptiert, die zusätzlich entstehenden Kosten werden dem Kunden verrechnet.

WÄHRUNG

Dieses Angebot wird in der auf Seite 1 angegebenen Währung erstellt. Dieses Angebot unterliegt den Wechselkursschwankungen. In Zusammenhang mit diesem Angebot wird der Währungskurs zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Angebotes verwendet

ANNULLATIONSGEBÜHREN

Wird ein bestätigter Flug annulliert, werden die folgenden Gebühren erhoben: vom Datum des Angebots bis 21 Tage vor Abflug 10%, 21-6 Tage vor Abflug 20%, 5-4 Tage vor Abflug 30%, 3-1 Tage vor Abflug 40%, weniger als 24 Stunden vor Abflug 100% des Gesamtbetrages oder die gesamten bereits entstandenen Flugkosten und Spesen. Der höhere Betrag wird in Rechnung gestellt.

VERMITTLERAUFTRÄGE

Sollte Helibernina im Auftrag Dritter (Vermittlung) fliegen, sind der Vermittler und der Kunde gesamtschuldnerisch gegenüber Helibernina für die Tätigung sämtlicher Zahlungen haftbar. Angebote von Helibernina an Vermittler sind netto und enthalten keine Kommission.

PASSAGIERGEPÄCK

Das Gewicht des Passagiergepäcks ist aus Gründen der Flugsicherheit limitiert und variiert je nach Helikoptertyp. Gegenstände, welche von der Crew als zu schwer oder zu gross eingestuft werden, sind im Helikopter nicht erlaubt.

VERBOTENE ODER GEFÄHRLICHE GÜTER

Gefährliche Güter müssen gemäss den Bestimmungen für gefährliche Güter deklariert werden. Die Waren müssen entsprechend den zuständigen Instanzen korrekt verpackt und bezeichnet sein. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Artikel welche in der IATA-Liste „Dangerous Goods regulations“ aufgeführt sind, mitgeführt werden. Dies betrifft im Besonderen (nicht abschliessend) Munition, Sprengstoff, leicht brennbare Flüssigkeiten und Gase, toxische und/oder radioaktive Substanzen. Ebenso ist der Transport von ungesetzlichen Artikeln(z.B. Betäubungsmittel/Drogen) nicht erlaubt.

RAUCHEN

Rauchen ist auf allen Helibernina Flügen verboten.

SCHADENERSATZ UND HAFTUNG

Ungeachtet dessen, dass Helibernina beliebig Passagierbeförderungsscheine ausstellen kann, ist der Kunde für alle Passagiere und Auftraggeber verantwortlich und muss sich über die folgenden Beschränkungen bewusst sein: Flüge in die und aus der Europäischen Union: Entsprechend dem Abkommen über Lufttransporte vom 30. April 2002 zwischen der EU und der Schweizer Eidgenossenschaft ist die Haftung der Helibernina für Körperverletzungen oder Tod von Passagieren laut Ratsbeschluss (EU) Nr. 2027/97 vom 9. Oktober 1997 prinzipiell unlimitiert. Zudem kann Helibernina in Bezug auf die ersten 100.000 Sonderziehungsrechte (SZR) jeder Forderung ihre Haftung weder ausschliessen noch beschränkenen, indem sie beweist, dass alle nötigen Massnahmen zur Verhinderung des Schadens getroffen worden sind oder dass es unmöglich war, solche Massnahmen zu treffen. Wenn sofortige wirtschaftliche Erfordernisse erfüllt werden müssen, wird Helibernina eine Vorauszahlung vornehmen. Eine solche Zahlung wird normalerweise nicht später als 15 Tage nach Feststellung der Identität der zur Entschädigung berechtigten Person getätigt und soll – im Todesfall des Passagiers – nicht geringer als den Gegenwert von 15.000 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Passagier betragen. Gleichwohl kann Helibernina gänzlich oder teilweise von seiner Haftung befreit werden, falls sie beweist, dass der Schaden gänzlich oder teilweise durch Fahrlässigkeit des verletzten oder verstorbenen Passagiers verursacht wurde. Überseeflüge nicht in die oder aus der EU und Inlandtransporte innerhalb der Schweiz: Transport von Passagieren, Handgepäck, Gepäck und Gütern durch Helibernina wird geregelt durch das Übereinkommen von Montreal von 1999 oder durch die Schweizer Verordnung über den Lufttransport 17. August 2005 (LTrV), welche beide oder einzeln die Haftung von Helibernina in Bezug auf Tod oder Verletzung und für die Zerstörung oder Verlust oder Beschädigung an Gepäck und für Verzögerungen limitieren. Der Kunde stellt Helibernina hiermit von jeglichen Forderungen oder Schäden frei, welche Helibernina durch den Flug erleiden könnte, ausser die durch fahrlässiges oder willentliches Fehlverhalten von Helibernina selbst verursachten Forderungen oder Schäden.

ABWEICHUNGEN

Sollten einige Bestimmungen dieses Angebots von bereits festgelegten und unterzeichneten Abkommen zwischen dem Kunden und/oder den Passagieren des Kunden und der Helibernina betreffend Charter, Management betreffend Flugeinsätzen, Lufttransporten, Arbeitsdiensten oder Charter Agenturen abweichen, überwiegen die Bestimmungen eines solchen Abkommens über die vorliegenden Bestimmungen.

SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Bestimmungen in jeder Hinsicht als illegal oder uneinklagbar angesehen werden, wird die Gültigkeit, Rechtmässigkeit und Vollstreckbarkeit der übrigen Klauseln dadurch keineswegs beeinflusst oder gemindert.

GELTENDES RECHT

Diese Bestimmungen sind gemäss der Schweizer Gesetzgebung bestimmt und ausgelegt und können an jedem Gerichtsstand von Helibernina angewendet werden.

Samedan, 1. Januar 2024